Autovermietung Moll -
PKW, LKW, Transporter & Baufahrzeuge mieten

Autovermietung Moll - PKW, LKW, Transporter & Baufahrzeuge mieten

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Baufahrzeuge mieten bei der Autovermietung Detlef Moll

Wir sind seit über 50 Jahren als eine kompetente und zuverlässige Autovermietung bekannt.

Qualität statt Quantität - Unsere Fahrzeuge werden ausnahmslos in einwandfreiem Zustand an unsere Kunden ausgeliefert.

Wir haben Baufahrzeuge für alle Einsätze in unserem Fuhrpark für Sie vorrätig. Egal ob Sie einen 7,5-Tonner, einenausgewachsenen 19- Tonner oder eine Pritsche mieten möchten: Bei uns wird jeder fündig!

Dazu stellen wir gerne Sonderausstattungen wie Palettengabel und 2-Schalen-Greifer zu Verfügung.

Zudem halten wir Anhänger in diversen Größen für sie vorrätig.

Sollten Sie trotz unserer großen Auswahl das von Ihnen gewünschte Fahrzeug hier nicht finden, fragen Sie uns trotzdem. Wir verfügen über Möglichkeiten, auch spezielle Fahrzeuge zu beschaffen.

Zur winterlichen Jahreszeit sind natürlich all unsere Baufahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung (Winterreifen oder Ganzjahresreifen) ausgestattet.

Übersicht unserer Baufahrzeuge

7,49 t Kipper mieten

7,49 t Kipper mieten

Sie laden bequem mit den Palfinger Kran 7001 K (beidseitige Bedienung) mit 6,9 m Reichweite.

Wir halten für Sie einen Drehmotor und einen Zweischalengreifer vor (250 Liter).

Zur Nutzung eines Kippanhängers sind Hydraulikanschlüsse vorhanden. Die Anhängerlast für Tandemanhänger beträgt 11,4 t. Die zusätzliche Kugelkopfkupplung zieht 2,6 t.

7,49 t Pritsche mieten

7,49 t Pritsche mieten

Zur Ergänzung halten wir für Sie ein Kettengehänge zum Laden oder eine Palettengabel vor.

Die Luftfederung an der Hinterachse erleichtert die Arbeit. In dieser Konfiguration verbleibt eine Nutzlast von knapp 1,7 t. Zudem verfügt der LKW über eine Maulkupplung für über 11 t (auch Zentralachsanhänger), sowie eine Kugelkopfkupplung mit 3,5 t.

Bei schwierigem Untergrund hilft die Differenzialsperre. Das Fahrerhaus hat drei Sitzplätze sowie eine Klimaanlage. Der Tempomat hilft bei langen Strecken.

19 t Kipper mieten

19 t Kipper mieten

Bei diesem Kipper haben Sie eine Nutzlast von 10,5 t.

Zur Ladungssicherung von schweren Einzelstücken finden Sie Verzurrmulden in der Kipperbrücke. Die Anhängerkupplung (mit 40 mm Bolzen) zieht 28,5 t (bei Tandemanhängern 13,5 t). Für die Nutzung von Kipp-Anhängern gibt es Hydraulikanschlüsse.

Die Klimaanlage und der Tempomat erleichtern das Fahren.

Pritsche mieten (Doppelkabine)

Pritsche mieten (Doppelkabine)

Der Sprinter 316 CDI ist kräftig motorisiert und kann Anhänger bis 3,5 t ziehen.

Er bietet insgesamt 6 Sitzplätze. Am Fahrerhaus hinten ist ein Leiterträger, dieser dient auch zur Befestigung von Arbeitsgeräten aller Art.

So ausgestattet kann der nächste Auftrag kommen.

Sprinter mieten (Doppelkabine & Plane)

Sprinter mieten (Doppelkabine & Plane)

Dieser Sprinter 316 CDI mit Doppelkabine hat 6 Sitzplätze und eine Ladelänge von 3,4m. Die Plane ist nicht nur ein guter Wetter-, sondern auch ein guter Sichtschutz.

Auf der Ladefläche befinden sich Zurrösen für die Ladungssicherung. Die Klimaanlage macht das Fahren für alle Insassen angenehm.

Die perfekte Vereinigung von komfortablem Personentransport und geschützter Ladefläche.

Baufahrzeuge mieten als Unfallersatz

Haben Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall, so ist das meist sehr ärgerlich. Gut ist es dann, wenn Sie nicht schuld sind, denn dann muss der Unfallgegner den Schaden bezahlen. Neben dem Schaden am eigenen Fahrzeug steht Ihnen auch ein Mietfahrzeug als Ersatz für den Ausfall Ihres Fahrzeuges zu, zum Beispiel während der Reparatur. (Ausführliche Informationen erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt).

  • Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges erhalten Sie von uns schnell und unkompliziert ein passendes Ersatzfahrzeug.
  • Ob 7,5-Tonner, 19-Tonner oder eine Pritsche, für uns kein Problem.
  • Die Rechnung geht auf Wunsch direkt an die Versicherung
  • Auf Wunsch direkte Fahrzeugzustellung zu Ihrer Werkstatt oder Ihrem Wohnort
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  • DAV-Siegel
  • Volker Seinsche:

    "Die Fahrzeuge sind erstklassig, das Personal ist sehr, sehr freundlich und zuverlässig.
    Absolute Empfehlung!"
  • Rebecca Wagner:

    "Sehr professionelle Autovermietung, faire Preise und eine nette Beratung!
    Hier würde ich jederzeit wieder ein Auto mieten."



  • Rozalija Lindner:

    "Sehr freundlich und die Wagen sind sauber"
  • 50 Jahre Erfahrung

LKW mieten bei der Autovermietung Detlef Moll

Wir sind seit über 50 Jahren als eine kompetente und zuverlässige Autovermietung bekannt.

Qualität statt Quantität - Unsere Fahrzeuge werden ausnahmslos in einwandfreiem Zustand an unsere Kunden ausgeliefert.

Wir haben LKW für alle Einsatzgebiete in unserem Fuhrpark für Sie vorrätig. Egal ob Sie einen 7,5-Tonner, einen 15-Tonner oder einen Autotransporter mieten möchten: Bei uns wird jeder fündig!

Dazu stellen wir gerne bei Anmietung Sonderausstattungen wie Navigationsgeräte, sowie Umzugshilfen wie Spann- und Sicherheitsgurte, Sackkarren, Auffahrrampen, Packdecken und Umzugskartons für Sie bereit. Auch halten wir eine große Auswahl an verschiedenen Anhängern für Sie vorrätig.

Sollten Sie trotz unserer großen Auswahl das von Ihnen gewünschte Fahrzeug hier nicht finden, fragen Sie uns trotzdem. Wir verfügen über Möglichkeiten, auch spezielle Fahrzeuge zu beschaffen.

Zur winterlichen Jahreszeit sind natürlich all unsere LKWs mit wintertauglicher Bereifung (Winterreifen oder Ganzjahresreifen) ausgestattet.

Übersicht unserer LKWs

7,49 t Möbelkoffer mieten

7,49 t Möbelkoffer mieten

Mit einem Ladevolumen von 35,6 m³ passen hier 15 Europaletten oder ein größerer Umzug rein.
Die Ladebordwand mit 1000 kg Tragfähigkeit hilft bei schweren Sachen. Zur optimalen Ladungssicherung finden Sie an den Wänden 2 Reihen Zurrmulden und im Ladeboden 6 kräftige Zurrösen.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns die Maulkupplung für LKW- Hänger bis 10 t und die Kugelkopfkupplung für PKW-Anhänger bis 3,5 t.

7,49 t Autotransporter mieten

7,49 t Autotransporter mieten

Holen Sie Ihr Auto selber. Mit einer Nutzlast von 2,7 t passt fast alles drauf.
Sie wollen noch ein zweites Auto holen? Kein Problem, die Anhängerkupplung zieht 3,5 t. Den passenden Hänger erhalten Sie auch bei uns.
Zur Abflachung der Laderampen können Sie die Ladeflache über die Luftfederung an der Hinterachse absenken. Die verschiebbare Winde ist funkgesteuert, sodass Sie beim Ladevorgang alles im Blick haben.

15 t Planenaufbau mieten

15 t Planenaufbau mieten

Dieser LKW hat beidseitige Schiebeplanen und für sperrige Güter herausnehmbare Mittelrungen. Schwere Güter laden Sie mit der Ladebordwand mit 1500 kg Tragkraft. Für optimale Ladungssicherung finden Sie 14 Zurrösen im Ladeboden. Der LKW hat ein Ladungssicherungszertifikat.
Über die Luftfederung können Sie die Ladeflache der Rampenhöhe anpassen.
Die Anhängerkupplung ist für Zentralachshänger bis 12 t geeignet. Passende Anhänger finden Sie auch bei uns. Mit dem Zertifikat „Lärm arm“ können Sie auch nachts auf Straßen fahren, die nur für solche Fahrzeuge freigegeben sind.

7,49 t Curtainslider mieten

7,49 t Curtainslider mieten

Mit einer Ladehöhe von 2,70 m ist dieses Fahrzeug einzigartig in seiner Klasse.
Schiebeplanen links und rechts sowie das Schiebedach lassen eine Beladung von allen Seiten und von oben zu.
Eine Anhängerkupplung von 10 t ermöglicht den Hängerbetrieb. Als LKW Zug erleichtert die Motorbremse das Bergabfahren.
15 Europaletten passen rein. Die Ladungssicherung ist mit den seitlichen Lochschienen optimiert. Das Fahrzeug hat ein Ladungssicherungszertifikat.

7,49 t Planenaufbau mieten

7,49 t Planenaufbau mieten

Zum einfachen Be- und Entladen hat dieser LKW eine Schiebeplane links. Die Bordwände sind geteilt und abnehmbar. Für sperriges Ladegut kann die Mittelrunge entnommen werden.
15 Europaletten haben Platz. Für schwere Güter hilft Ihnen die Ladebordwand mit einer Tragfähigkeit von rund 1000 kg.
Auf Wunsch erhalten Sie den LKW mit Maulkupplung mit ca 10 t oder mit einer Kugelkopfkupplung mit 3,5 t. Teilweise auch mit Motorbremse und Luftfederung an der Hinterachse mit dem Ventil Heben/Senken.

LKW mieten als Unfallersatz

Haben Sie mit Ihrem LKW einen Unfall, so ist das meist sehr ärgerlich. Gut ist es dann, wenn Sie nicht schuld sind, denn dann muss der Unfallgegner den Schaden bezahlen. Neben dem Schaden am eigenen Fahrzeug steht Ihnen auch ein Mietfahrzeug als Ersatz für den Ausfall Ihres Fahrzeuges zu, zum Beispiel während der Reparatur. (Ausführliche Informationen erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt).

  • Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges erhalten Sie von uns schnell und unkompliziert ein passendes Ersatzfahrzeug.
  • Ob Autotransporter, 7,5-Tonner, oder 15-Tonner, für uns kein Problem.
  • Die Rechnung geht auf Wunsch direkt an die Versicherung
  • Auf Wunsch direkte Fahrzeugzustellung zu Ihrer LKW-Werkstatt oder Ihrem Wohnort
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  • DAV-Siegel
  • Volker Seinsche:

    "Die Fahrzeuge sind erstklassig, das Personal ist sehr, sehr freundlich und zuverlässig.
    Absolute Empfehlung!"
  • Rebecca Wagner:

    "Sehr professionelle Autovermietung, faire Preise und eine nette Beratung!
    Hier würde ich jederzeit wieder ein Auto mieten."



  • Rozalija Lindner:

    "Sehr freundlich und die Wagen sind sauber"
  • 50 Jahre Erfahrung

Transporter mieten bei der Autovermietung Detlef Moll

Wir sind seit über 50 Jahren als eine kompetente und zuverlässige Autovermietung bekannt.

Qualität statt Quantität - Unsere Fahrzeuge werden ausnahmslos in einwandfreiem Zustand an unsere Kunden ausgeliefert.

Wir haben Transporter für alle Lasten in unserem Fuhrpark für Sie vorrätig. Egal ob Sie einen Sprinter, einen Kleinbus oder eine Pritsche mieten möchten: Bei uns wird jeder fündig!

Dazu stellen wir gerne bei Anmietung Sonderausstattungen wie Navigationsgeräte, sowie Umzugshilfen wie Spann- und Sicherheitsgurte, Sackkarren, Auffahrrampen, Packdecken und Umzugskartons für Sie bereit.

Zudem können unsere Firmenkunden auch Tachografen für die größeren Transporter mieten. Sollten Sie trotz unserer großen Auswahl das von Ihnen gewünschte Fahrzeug hier nicht finden, fragen Sie uns trotzdem. Wir verfügen über Möglichkeiten, auch spezielle Fahrzeuge zu beschaffen.

Zur winterlichen Jahreszeit sind natürlich all unsere Transporter mit wintertauglicher Bereifung (Winterreifen oder Ganzjahresreifen) ausgestattet.

Übersicht unserer Transporter

Kleinbus (9-Sitzer) mieten

Kleinbus (9-Sitzer) mieten

In dem geräumigen Kleinbus finden bis zu 9 Personen Platz und trotzdem bietet er noch ausreichend Stauraum für Gepäck.

Die Klimaanlage oder die Heizung wirkt auch im Fahrgastraum. So ist immer für ein gutes Klima im gesamten Bus gesorgt. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Anhängerkupplung.

Transporter mieten

Transporter mieten

Mit diesem Kastenwagen haben Sie in der Transporter–Klasse für den Führerschein B mit bis zu 1,2 t die größte Nutzlast. Auch reicht dieser Transporter mit 3,5 t Gesamtgewicht für kleinere Umzüge aus.

Wir halten dieses Modell auch mit einer Anhängerkupplung von bis zu 3,5 t für Sie zur Verfügung. Für gewerbliche Fahrten mit Anhänger haben wir auch einige Fahrzeuge dieser Klasse mit dem digitalen Tachografen ausgerüstet. Es passen 3-5 Europaletten rein.


Kleinbus (7-Sitzer) mieten

Kleinbus (7-Sitzer) mieten

Der ideale Kleinbus für den Wochenend-Trip mit bis zu 7 Personen.

Klimaautomatik und Navi sind selbstverständlich enthalten. Auf Wunsch auch mit Anhängerkupplung.

Transporter Koffer mieten

Transporter Koffer mieten

Mit diesem Möbelkoffer können Sie schon mit einem Ladevolumen von ca. 18,5 m³ einen Umzug gut bewältigen. Auch reicht die Nutzlast mit über 1000 kg.

An den Wänden sichern Sie Ihre Möbel an 2 Reihen Zurrleisten ohne störende Radkästen. Sie können gerne dieses Fahrzeug auch mit einer Anhängerkupplung mieten von 2,8 bis 3,5 t.
Es passen 6 Europaletten rein. Auch halten wir eine Variante mit Ladebordwand für Sie vorrätig.

Autotransporter 3,5t mieten

Autotransporter 3,5t mieten

Mit einer Nutzlast von 1280 KG passen viele verschiedene Modelle auf den Autotransporter mit Seilwinde.

Sollten Sie ein zweites Fahrzeug transportieren wollen, ist dies auch kein Problem.
Die Anhängerkupplung zieht 2,5 t somit ist das Anhängen eines PKW-Anhängers kein Problem.
Den passenden Anhänger bekommen Sie natürlich ebenfalls bei uns.

Transporter mieten als Unfallersatz

Haben Sie mit Ihrem Auto einen Unfall, so ist das meist sehr ärgerlich. Gut ist es dann, wenn Sie nicht schuld sind, denn dann muss der Unfallgegner den Schaden bezahlen. Neben dem Schaden am eigenen Fahrzeug steht Ihnen auch ein Mietwagen als Ersatz für den Ausfall Ihres Fahrzeuges zu, zum Beispiel während der Reparatur. (Ausführliche Informationen erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt).

  • Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges erhalten Sie von uns schnell und unkompliziert den passenden Ersatzwagen.
  • Ob Kleinbus,Transporter oder Pritsche, für uns kein Problem.
  • Die Rechnung geht auf Wunsch direkt an die Versicherung
  • Auf Wunsch direkte Fahrzeugzustellung zu Ihrer KFZ-Werkstatt oder Ihrem Wohnort
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  • DAV-Siegel
  • Volker Seinsche:

    "Die Fahrzeuge sind erstklassig, das Personal ist sehr, sehr freundlich und zuverlässig.
    Absolute Empfehlung!"
  • Rebecca Wagner:

    "Sehr professionelle Autovermietung, faire Preise und eine nette Beratung!
    Hier würde ich jederzeit wieder ein Auto mieten."



  • Rozalija Lindner:

    "Sehr freundlich und die Wagen sind sauber"
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Fahrverbote in Deutschland

Vom Fahrverbot betroffen sind

  • Alle LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
  • Anhänger hinter LKW, unabhängig vom Gesamtgewicht

An welchen Tagen und zu welchen Zeiten gilt das Fahrverbot?

Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz in Deutschland.

Das Feiertagsfahrverbot gilt an den gesetzlichen Feiertagen ebenfalls von 00:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz, soweit es sich nicht um ein regionales Fahrverbot handelt.

Gesetzliche Feiertage sind:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
  • Reformationstag 31.10. (nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
  • Tag der Deutschen Einheit
  • Allerheiligen - (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag

Das Ferienfahrverbot gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 Uhr nur für bestimmte belastete Streckenabschnitte.

Ausnahmen von den Fahrverboten gelten für den Transport von frischer Milch, frischem Fleisch und Fisch, sowie frischem Obst und Gemüse.

Lenk- und Ruhezeiten

Hier eine Übersicht über die Lenk- und Ruhezeiten: (Nur für Gewerblichen Güterverkehr)

  • Tageslenkzeit max. 9 Stunden. Verlängerung max. 2x pro Woche auf max. 10 Stunden
  • Fahrtunterbrechung 45 Minuten nach 4,5 Stunden. Unterbrechung kann auch aufgeteilt werden in 1. Abschnitt von 15 Minuten und 2. Abschnitt von min. 30 Minuten
  • Tagesruhezeit - 1 Fahrer-Besatzung mindestens 11 Stunden, innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden. Verkürzung bis zu 3x pro Woche auf 9 Stunden möglich
  • Tagesruhezeit - 2 Fahrer-Besatzung mindestens 9 Stunden, innerhalb eines Zeitraumes von 30 Stunden
  • Wochenlenkzeit max. 56 Stunden, 6 Tage/Woche davon max. zwei Tage a 10 Stunden, die restlichen vier Tage a 9 Stunden
  • Doppelwochen-Lenkzeit max. 90 Stunden, von Montag 00:00 Uhr bis zum übernächsten Sonntag 24:00 Uhr

Da sich diese Vorschrift ändern kann, informieren Sie sich bitte vor Fahrtantritt über den letzten Stand.

Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht der Lenk, und Ruhezeiten:

  • Wenn Sie nicht gewerblich Güter transportieren, also zum Beispiel, wenn Sie privat umziehen, sind Sie von der Aufzeichnungspflicht befreit (bis 7,5 t zGG)
  • Befreit sind auch Handwerkerfahrzeuge bis 3,5 t zum Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
  • Befreit sind auch Handwerkerfahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen bis 7,5 t, die in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, soweit das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.
  • Befreit sind auch Fahrzeuge, die von Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung insbesondere auch zum Transport lebender Tiere, im Rahmen der eigenen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet, oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden.
  • Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen von Postdienstleistern die im Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens von nicht mehr als 7,5 t verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. (Briefe bis 2 kg, Pakete bis 20 kg und Zeitschriften)

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Langzeitmieten

Was sind Langzeitmieten?

Langzeitmieten sind Anmietungen von oftmals mehreren Monaten und länger. Alle laufenden Kosten, außer die für den Kraftstoff, sind im Mietpreis enthalten. Eine Langzeitmiete eignet sich auch gut für Firmen. Denn ihre Firma hat einen festen Kostenpunkt jeden Monat, womit gut und verbindlich kalkuliert werden kann. Sie erhalten in der Regel neuwertige Fahrzeuge, die bei längerer Mietdauer ohne Mehrkosten für Sie als Kunden gegen Neue getauscht werden. Ein weiterer Vorteil der Langzeitmiete ist die Möglichkeit, jederzeit die Miete zu beenden, wenn Sie zum Beispiel den Wagen nicht mehr benötigen.

Bei unserer Langzeitmiete haben Sie alle Vorteile eines Leasingwagens, aber ohne die Nachteile der festen Laufzeit und der sonstigen Leasingverpflichtungen. Mit unserer Langzeitmiete haben Sie die Gewissheit, dass während der Miete keine unvorhergesehenen Kosten und Gebühren anfallen. Im Gegensatz zum Leasing passt sich die Langzeitmiete ganz flexibel Ihren Wünschen an und nicht umgekehrt. Feste Vertragslaufzeiten entfallen. Ebenfalls haben Sie auch die Möglichkeit, während der Langzeitmiete das Fahrzeug zu tauschen, wenn Sie zum Beispiel eine gewisse Zeit eine Anhängerkupplung benötigen sollten.

Sie haben mit uns also eine große Fahrzeugauswahl und können mit der Langzeitmiete schnell auf Veränderungen reagieren und so das Wachstum Ihrer Firma fördern, ohne Zusatzkäufe von Fahrzeugen zu tätigen. Für die Langzeitmiete, also die Anmietung für meist mehrere Monate, erhalten Sie bei uns nicht nur für PKW, sondern ebenso für Transporter oder LKW, wie auch für Anhänger.

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Sie erreichen unser Team von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Samstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr un der Telefon-Nr: 02291 / 7980 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Moll-Vermietungen GmbH

Friedrich-Engels-Straße 6 (Gewerbepark Waldbröl)
D-51545 Waldbröl

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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Moll-Vermietungen GmbH
Friedrich-Engels-Str. 6 (Gewerbepark Waldbröl)
D-51545 Waldbröl

Vertreten durch:

Konstantin & Michael Trojan

Kontakt:

Telefon:     02291 7980
Telefax:     02291 79820
E-Mail:     Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH eingetragen im Handelsregister Siegburg unter HRA 16617

Steuernummer:

212/5747/2676

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 344 271 326

AGB

I. Allgemeine Bedingungen

Vertragsparteien sind einerseits der Vermieter und der/die umseitig bezeichneten Mieter andererseits. Die Mieter haften für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.

Der/die Mieter oder dessen/deren angestellter Fahrer bestätigen, mit der Unterzeichnung des Mietvertrages den Mietwagen vollgetankt erhalten zu haben. Beanstandungen jeglicher Art sind durch den/die Mieter unmittelbar nach Fahrzeugübergabe gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Der im Mietvertrag angegebene Anfangskilometerstand wird als richtig anerkannt. Die jeweils gültige Preisliste sowie das Fahrzeugübernahmeprotokoll sind ausdrücklich Bestandteil des Mietvertrages.

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen dieses Mietvertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

II. Nutzung des Mietfahrzeuges

1. Das Kraftfahrzeug darf nur vom Mieter/den Mietern selbst und den beim Mieter/den Mietern angestellten Berufskraftfahrern in dessen/deren Auftrag geführt werden, sowie von den direkten Familienangehörigen des Mieters/der Mieter. Voraussetzung ist in allen Fällen ein Mindestalter von 25 Jahren, sowie ein Höchstalter von 75 Jahren. Voraussetzung ist in allen Fällen auch der Besitz der gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren. Der/die Mieter hat/haben das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten.

2. Dem Mieter/den Mietern ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:

a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
c) zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
d) zur Weitervermietung.
e) für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.

Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur innerhalb Europas gestattet. Hiervon ausgenommen sind folgende Länder: Albanien, Balearen, Baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, GUS, Island, Kanaren, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn und den sonstigen Nachfolgestaaten von Jugoslawien und der UDSSR.

3. Der/die Mieter verpflichte/n sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln, die stra ßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen stets zu beachten und den Wagen gegen Diebstahl sorgfältig abzusichern. Die Verkehrssicherheit ist während der Mietdauer regelmäßig zu überprüfen.

lll. Mietpreis, Mietdauer und Fahrzeugrückgabe

1. Es gelten die Mietpreise der bei Anmietung jeweils gültigen Preise des Vermieters. Eine hiervon abweichende Preisvereinbarung ist im Mietvertrag ausdrücklich zu notieren.

2. Das Fahrzeug ist bei Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer in der Anmietstation während der Geschäftszeiten zurückzugeben.
Gewünschte Verlängerungen der Mietdauer sind dem Vermieter vor Ablauf des Mietvertrages schriftlich oder telefonisch anzukündigen und genehmigen zu lassen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges ist/sind der/die Mieter neben der Entrichtung des Mietpreises zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 60.- pro angefangenen Tag verpflichtet. Darüber hinaus behält sich der Vermieter Schadenersatzansprüche vor. Bei Vertragsverletzungen durch den/die Mieter oder dessen/deren Fahrer ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei verspäteter Rückgabe aufgrund nicht genehmigter Weiterbenutzung des Fahrzeuges nach Ablauf des Mietvertrages haltet/haften der/die Mieter für alle nach Vertragsablauf eingetretenen Schäden an dem Fahrzeug in voller Höhe ungeachtet einer möglicherweise vereinbarten Haftungsreduzierung.

3. Die Preisliste ist Bestandteil des Mietvertrages. Die Geschäftsbedirigungen gelten bei Fahrzeugaustausch unverändert weiter.

IV. Pflichten des Vermieters

1. Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges.
Der Vermieter überläßt dem Mieter/den Mietern ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch.

2. Versicherung
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert, es besteht jedoch für das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung.

3. Fahrzeugdefekt
Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, so hat der Mieter/die Mieter den Vermieter telefonisch zu unterrichten (Tel. 0 22 91 / 79 80 - 24 Stunden-Dienst) und mit dem Vermieter abzustimmen, ob die Reparatur durchgeführt oder das Fahrzeug getauscht wird.

V. Verhalten des Mieters bei Unfall oder Schäden

Bei Unfällen und allen Schäden wie Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen sowie bei Wildschaden und Schaden mit Unfallflucht ist der Mieter/sind die Mieter bzw. der Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen. Bei Unfällen und Schäden aller Art ist zusätzlich der Vermieter unverzüglich zu verständigen (Tel.-Nr. O 22 91 / 79 80 - 24 Stunden-Dienst). Ferner mussen alle am Unfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschriften notiert werden. Dritten gegenüber ist kein Schuldanerkenntnis abzugeben. Notwendige Bergungsmaßnahmen und Reparaturen werden in jedem Falle vom Vermieter direkt veranlaßt. Der/die Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht mit Unfallskizze zu erstellen.

VI. Haftung des/der Mieter/s

Der/die Mieter haftet/n für alle von ihm/ihnen zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit - auch durch auftretende mangelnde Verkehrssicherheit des Mietfahrzeuges - am und durch das Mietfahrzeug entstehen. Hinzu kommt die Verpflichtung zum Ersatz von Wertminderung, Gutachter- und Abschleppkosten sowie der Mietausfallkosten. Diese errechnen sich aus 75 % des Mietpreises, welcher während des Ausfalles zu entrichten gewesen wäre, bei einer Tagesfahrleistung von 100 Kilometern. Der/die Mie- ter hat/haben die Möglichkeit, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.

VII. Haftungsreduzierung

1. lst eine Haftungsreduzierung nach den Grundsätzen einer Vollkasko-Versicherung gegen zusätzliches Entgelt vereinbart worden, reduziert sich die Haltung nach Ziffer Vl. bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftungsreduzierung gilt nur bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Sie entfällt bei nichtgenehmigter Weiterbenutzung.

2. Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet/n der/die Mieter unbegrenzt für den gesamten Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Als grob fahrlässig gilt stets das Führen des Fahrzeuges unter Alkohol-, Medika- menten- oder Drogeneinfluß.

3. Der/die Mieter haftet/haften ebenso unbeschränkt für alle von ihm/ihnen zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck (Ziffer ll. Nutzung des Mietfahrzeuges). durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Die volle Haftung trifft den/ die Mieter ebenso bei allen Schäden, die durch schuldhalte Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe verursacht werden sind oder bei Benutzung des Fahrzeuges außerhalb der genehmigten Länder Europas.

4. Die volle Haltung des Mieters/der Mieter ist ebenso gegeben, wen dieser/diese oder der Fahrer Unfallflucht begangen hat/haben oder die Aufklärungspflicht gemäß Ziffer V. (Verhalten des Mieters bei Unfall oder Schäden) verletzt hat/haben, insbesondere, wenn die Polizei und der Vermieter nicht sofort verständigt werden ist, ebenso wenn der Unfallbericht gegenüber dem Vermieter inhaltlich falsch oder unvollständig erstattet wird. Die volle Haftung des Mieters ist auch gegeben, wenn die Obliegenheitsverletzung für den Vermieter keine nachteiligen Folgen hat.

5. Betriebsschäden aller Art, soweit sie vom Mieter/den Mietern zu vertreten sind, fallen nicht unter die Haftungsreduzierung und sind nicht versichert.

Vlll. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter/den Mietern schuldhaft zugefügten Personenschäden. Die Haltung für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

IX. Zahlungsbedingungen

Soweit der Mietpreis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung kreditiert wird, ist er 14 Tage nach Rücknahme des Fahrzeuges fällig. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von EUR 5.- erhoben. Kommt der Mieter/die Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % bei Privatpersonen 8 % bei Firmen jeweils über dem Basiszinssatz. Wir behalten uns vor, den tatsächlichen Zinsaufwand nachzuweisen und geltend zu machen. Wird bei Verzug des/der Mieter bei Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der/die Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.

Das Zurückbehaltungsrecht und das Aufrechnungsrecht des Mieters/der Mieter bestehen nur bei vom Verrnieter unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Mieters/der Mieter, nicht aber bei bestrittenen Gegenansprüchen.

X. Datenschutz

Der/die Mieter als auch deren berechtigte Fahrer ist/sind damit einverstanden, daß seine/inre persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, die gespeicherten Daten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vermietverhältnis zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Für den Fall, daß bei der Anmietung gemachte Angaben falsch sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder vom/von Mieter/n ausgestellte Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden, ist der Vermieter berechtigt, die persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG an Dritte weiterzuleiten (§§ 27 ff. BDSG).

Xl. Verjährung

Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den/die Mieter oder den Fahrer erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. lm Falle der Akteneinsicht wird der Vermieter den/die Mieter/Fahrer über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtlgen.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. lst/sind der/die Mieter Vollkaufmann/Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechsstreitigkeiten das Amtsgericht Waldbröl bzw. das Landgericht Bonn.

Xlll. Schlußbemerkungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zwischenzeitlich ganz oder teilweise verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Umzugshilfen

Sie planen einen Umzug?

Ein Umzug ist immer eine aufwendige Angelegenheit. Es gibt so viele Dinge, an die man denken muss. Dabei können wir Ihnen leider nicht behilflich sein. Anders bei der erforderlichen Logistik. Mit dem richtigen Fahrzeug vermeiden Sie unnötige Fahrten und das Be- und Entladen geht dank Hebebühne einfach von statten. Weitere Umzugshilfen wie Spanngurte, Sackkarren, Auffahrrampen und Packdecken halten wir für Sie bereit, wie auch stabile Umzugskartons.

Falls Sie beim Umziehen kein Profi sind und Sie die Gelegenheit haben, sehen Sie sich doch einen unserer Transporter, oder einen Koffer-LKW von innen an, damit Sie eine Vorstellung von dem vorhandenen Ladevolumen bekommen. Zurrmöglichkeiten, um Ihr Umzugsgut zu sichern, sind ausreichend vorhanden. Haben Sie viel Ladegut über eine weitere Strecke zu fahren, lohnt unter Umständen die zusätzliche Anmietung eines Anhängers.

Hier ist natürlich der Führerschein zu beachten. Aber auch schon mit dem Führerschein der Klasse B können Sie einen kleinen Möbelkoffer mit 3,5 t fahren (auf Wunsch mit Hebebühne) und zusätzlich einen kleinen Anhänger bis 750 kg. Wir halten Beides für Sie vorrätig.

Hier noch einige Tipps für Ihren Umzug:

Die schweren Teile verladen Sie immer nach unten, die leichten Gegenstände wie z.B. Stühle, Federbetten etc. nach oben - so bleibt der Schwerpunkt bei der Fahrt tief und der beladene Transporter lässt sich sicherer fahren. Jeder LKW oder Transporter hat eine bestimmte Nutzlast, die nicht überschritten werden darf. Die Formel hierfür lautet: „Vom zulässigen Gesamtgewicht wird das Leergewicht abgezogen, so erhalten Sie die verbleibende Nutzlast.“ Die jeweilige Zuladung erfahren Sie auch schon bei der Reservierung bei unserem LKW Verleih.

Umzugskartons:

Damit Sie nicht alle Teile einzeln transportieren müssen, sollten Sie genügend Umzugskartons bereithalten. Wenn Sie noch Kartons für Ihren Umzug benötigen, können Sie diese bei uns erwerben.

Ladungssicherung:

Um den Umzug so reibungslosen wie möglich zu machen, sollten Sie auch immer an die richtige Sicherung der Ladung denken. Denn nichts ist ärgerlicher als ein Schaden z.B. an einem Erbstück oder einem wertvollen Gegenstand. Selbstverständlich bekommen Sie bei uns passende Zurrgurte und Absperrstangen, um Ihre Ladung bestmöglich zu sichern.

Sollten Sie einen Umzugswagen mit Ladebordwand gemietet haben, denken Sie an den Kippschalter im Fahrerhaus, um die Ladebordwand bedienen können. Schwere Gegenstände können besser von der Ladebordwand gehoben werden, wenn der Gegenstand dicht am Fahrzeug platziert wird. Achten Sie hierbei auch auf ausreichendem Platz beim Absenken der Bordwand und das sich niemand darunter aufhält.

Noch ein paar Fahrtipps für Ungeübte:

Viele Fahrer sind lediglich ihren eigenen PKW gewohnt und müssen sich zuerst an das gemietete Fahrzeug wie z.B. einen Transporter oder LKW gewöhnen. Daher nehmen Sie sich vor Fahrantritt ausreichend Zeit. Bei der Fahrzeugübergabe weisen wir Sie ausführlich in die Bedienung ein. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Reicht die Zeit für Sie, drehen Sie ein paar Runden auf einem leeren Parkplatz, um etwas vertrauter mit dem Mietfahrzeug zu werden.

Stellen Sie sich die Rückspiegel so ein, dass Sie alles hinter Ihnen immer im Blick behalten. Achten Sie auch auf Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW, die oftmals anders als für PKW sind. Beim Wenden oder beim wechseln der Fahrspur denken Sie daran, dass das Mietfahrzeug länger ist als Ihr eigener PKW. Das gilt besonders, wenn Sie einen LKW gemietet haben. Ein LKW hat aber auch eine größere Breite als Ihr PKW. Mit 2,55 m ist er so breit wie ein großer Lastzug von 40 Tonnen.

Fahren Sie auch nie zu dicht auf den Vordermann auf. Unsere Fahrzeuge haben wohl gute Bremsen, aber Ihr wertvolles Umzugsgut wird bei einer Vollbremsung gehörig durcheinandergeschüttelt.

Achten Sie bitte auch auf die Höhe des Mietfahrzeuges, die immer über der Fahrzeughöhe eines PKW liegt. Bei engen Durchfahrten von Unterführungen ist die ausreichende Durchfahrtshöhe oft nur in Fahrbahnmitte gesichert.

Lassen Sie sich beim Rangieren von einer anderen Person einweisen. Das gilt besonders beim Rückwärtsfahren. Sprechen Sie sich vorher mit dieser Person ab, damit Sie seine Handzeichen richtig deuten können. Dieser Einweiser sollte sich immer so hinstellen, dass Sie ihn jederzeit in den Rückspiegeln sehen können.

Wir haben für Umzüge kleine Kastenwagen, wie z.B. den VW Caddy, Lieferwagen, Umzugstransporter und natürlich den geräumigen 7,5 Tonnen LKW. Sie können telefonisch, per Fax oder online reservieren.

Für Ihren privaten Umzug müssen Sie einen digitalen Tachografen (ab 3,5 t) nicht bedienen, es reicht Ihr passender Führerschein. Ist Ihr Transport jedoch nicht privat, sondern gewerblich, müssen Sie ab einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen die sogenannten Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

Alle Umzugswagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot. Sie können damit also auch sonntags fahren. Nutzen Sie jedoch zusätzlich einen Anhänger, dürfen Sie damit am Sonntag nicht fahren.

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Sie erreichen unser Team von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Samstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr un der Telefon-Nr: 02291 / 7980 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Einwegvermietung

Benötigen Sie einen PKW Mietwagen, oder einen Transporter nur für eine einfache Strecke, zum Beispiel für einen Umzug, dann ist die Einweg Vermietung (One-Way-Miete) genau das Richtige für Sie. Überlassen Sie den Rücktransport ihres PKW – Mietwagens, oder des LKW einfach uns und fahren Sie nur in einer Richtung, denn das spart oftmals viel Zeit.

Die Autovermietung Detlef Moll in Zusammenarbeit mit der Europa – Service Gruppe sind für Sie die richtige Wahl bei der Einweg-Vermietung. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr Mietfahrzeug bequem und einfach an einer der vielen Europa-Service Stationen im Bundesgebiet abzugeben. Der Rückgabeort wird individuell mit Ihnen abgestimmt und Sie werden über die Öffnungszeiten der Rückgabestation rechtzeitig informiert.

Welche Vorteile bietet ihnen die Einwegmiete?

Die Einwegvermietung bietet Ihnen:

  • Hohe Flexibilität auf Geschäftsreisen und bei Umzügen
  • Sie sparen viel Zeit, weil die Rückfahrt entfällt
  • Sie sparen Kraftstoff, weil Sie nicht zurückfahren müssen
  • Durchschnittsalter der PKW nur 3 Monate
  • Keine Kreditkartengebühr
  • Einwegmiete ist für PKW Kleinbusse und Transporter möglich

Noch ein kleiner Tipp:

Bei der Anmietung des Leihwagens erhalten Sie ein „Übergabeprotokoll“ darin wird gemeinsam mit Ihnen der Zustand des Wagens bei der Übergabe festgehalten. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges lassen Sie sich ein „Rückgabeprotokoll“ aushändigen. Dieses Protokoll dokumentiert die tatsächliche Abgabe des Fahrzeuges, den Kilometerstand und mögliche Schäden.

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Sie erreichen unser Team von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Samstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr un der Telefon-Nr: 02291 / 7980 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hatten Sie einen Unfall?

Haben Sie mit Ihrem Auto einen Unfall, so ist das meist sehr ärgerlich. Gut ist es dann, wenn Sie nicht schuld sind, denn dann muss der Unfallgegner den Schaden bezahlen. Neben dem Schaden am eignen Fahrzeug steht Ihnen auch der Ersatz für den Ausfall Ihres Fahrzeuges zu, während der Reparatur, oder während der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges. (Ausführliche Informationen erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt).

  • Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges erhalten Sie von uns schnell und unkompliziert den passenden Ersatzwagen.
  • Ob PKW, LKW, Transporter oder Sonderfahrzeuge wie z.B. Taxis oder Fahrschulwägen, für uns kein Problem.
  • Die Rechnung geht auf Wunsch direkt an die Versicherung
  • Auf Wunsch direkte Fahrzeugzustellung zu Ihrer KFZ-Werkstatt oder Ihrem Wohnort

In der Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges können Sie sich ein gleichwertiges Fahrzeug anmieten. Wenn Sie z.B. selbst einen Automatik-Wagen fahren, können Sie auch bei dem Mietwagen auf Automatik bestehen, wenn Sie sich damit sicherer fühlen. Das gilt auch, wenn Sie eine Anhängerkupplung an Ihrem Fahrzeug hatten, diese aber auch während der Mietzeit benötigen. Wir halten für Sie eine Reihe von Mietfahrzeugen mit Anhängerkupplung bereit. Selbstverständlich haben auch Firmen Anspruch auf einen passenden Mietwagen. Fällt zum Beispiel einer Baufirma durch einen solchen unverschuldeten Unfall ein LKW Kipper aus, kann diese Firma selbstverständlich ein solches Fahrzeug anmieten, damit die Arbeit am Bau weitergehen kann. Vom kleinen 3,5 Tonnen Kipper bis hin zum großen 19 Tonnen LKW halten wir eine Reihe Dreiseitenkipper für solche Fälle bereit.

Gerade Baufirmen sowie Garten- und Landschaftsbauer benötigen häufig Transporter mit einer offenen Pritsche oder einer Pritsche mit Plane. Besonders wichtig bei diesen Fahrzeugen ist die Anhängerkupplung, wenn Hänger oder Maschinen zur Baustelle geschafft werden müssen. Für diese Fälle haben wir extra Pritschenwagen mit Solokabine genauso wie Pritschenwagen mit Doppelkabine in unserem Fuhrpark, um bei Bedarf sofort helfen zu können. Unsere Fahrzeuge haben zudem Kugelkopfkupplungen für Anhängerlasten von bis zu 3,5 Tonnen. Die Dreiseitenkipper mit 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben sogar 2 Anhängerkupplungen, eine Maul- und eine Kugelkopfkupplung.

Abschlepp- und Überführungs-Service

Ihren defekten PKW können wir selbstverständlich zu Ihrer Fachwerkstatt transportieren. Auch ein erworbenes oder verkauftes Fahrzeug, egal ob Neuwagen oder Oldtimer, transportieren wir für Sie von A nach B. Durch Luftfederung und absenkbares Plateau, erreichen wir einen extrem flachen Auffahrwinkel. Hieraus resultieren viele technische Möglichkeiten.

Hinweis:

Wenn Ihr Fahrzeug z.B. mit einem Navigationssystem ausgestattet ist, erhalten Sie von uns selbstverständlich ebenfalls einen Mietwagen dieser Ausstattung.

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Sie erreichen unser Team von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Samstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefon-Nr: 02291 / 7980 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Willkommen bei der Autovermietung Detlef Moll

Die Autovermietung Detlef Moll ist seit über 50 Jahren als eine kompetente und zuverlässige Autovermietung bekannt. Wir arbeiten eng mit der EUROPA SERVICE zusammen um unseren Kunden stets eine flexible Anfahrtsmöglichkeit zu gewährleisten. Qualität statt Quantität - Unsere Fahrzeuge werden ausnahmslos im sauberen Zustand an die Kunden ausgeliefert. Unsere Fahrzeugflotte bietet für alle Bereiche das passende Fahrzeug. Egal ob Sie einen PKW für eine kleine Reise oder einen LKW für schwere Transporte mieten wollen. Zudem bieten wir verschiedene Transporter z.B. für einen Möbeltransport oder Umzug an. Vielleicht benötigen Sie ja auch ein Baufahrzeug auf Ihrer Baustelle wie bspw. ein 3 Seitenkipper, Ladekran oder einen Minitieflader.

Sonderfahrzeuge: Oft werden Fahrzeuge mit speziellen Anforderungen benötigt. In unserer Sonderfahrzeuge-Kategorie können Sie u.a. PKW mit Anhängerkupplung und hoher Anhängelast, Transporter mit Tachographen, Pritschen mit Ladekran oder Autotransporter mieten.

Hinweis: Wenn Sie einen Transporter oder LKW mieten halten wir Umzugshilfen wie Spann- und Sicherheitsgurte, Sackkarren, Auffahrrampen, Packdecken und Umzugskartons für Sie bereit.

50 Jahre Autovermietung Detlef Moll, Autotransporter mieten

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