Fahrverbote in Deutschland
Vom Fahrverbot betroffen sind
- Alle LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
- Anhänger hinter LKW, unabhängig vom Gesamtgewicht
An welchen Tagen und zu welchen Zeiten gilt das Fahrverbot?
Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz in Deutschland.
Das Feiertagsfahrverbot gilt an den gesetzlichen Feiertagen ebenfalls von 00:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz, soweit es sich nicht um ein regionales Fahrverbot handelt.
Gesetzliche Feiertage sind:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam, (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
- Reformationstag 31.10. (nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
- Tag der Deutschen Einheit
- Allerheiligen - (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Das Ferienfahrverbot gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 Uhr nur für bestimmte belastete Streckenabschnitte.
Ausnahmen von den Fahrverboten gelten für den Transport von frischer Milch, frischem Fleisch und Fisch, sowie frischem Obst und Gemüse.